Teilnahmebedingungen / AGB`S

  • IALLGEMEIN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB‘s) betreffen die Konzeption und Durchführung von Fitnesskursen.

II.SPORTTAUGLICHKEIT

  1. Jede/r Kunde Teilnehmer/in nimmt an allen Trainings freiwillig und auf eigene Verantwortung teil und ist körperlich und geistig gesund. Sollte der/die TeilnehmerIn in seiner/ihrer Sporttauglichkeit eingeschränkt sein, wird er/sie das Training selbstständig beenden.
  1. Der/die TeilnehmerIn versichert, dass er/sie in guter physischer und psychischer Verfassung ist und keine der folgenden Kontraindikationen hat: akute Entzündungen (z.B. Gelenke, Muskeln…), Frakturen, akute Bandscheibenvorfälle, Osteoporose, Tumore, frische OP, Schwangerschaft, etc.. Bei plötzlichen Befindlichkeitsänderungen wie Übelkeit, Schwindel oder Schmerzen jeglicher Art bricht der/die TeilnehmerIN gegebenenfalls eigenverantwortlich das Training ab oder gibt dies sofort bekannt.
  1. Bei einem Unfall kann auf keinen Fall die Trainerin verantwortlich gemacht werden.
  2. Der/die TeilnehmerIn ist verantwortlich für die geeignete Sportkleidung und Ausrüstung.

III. GESUNDHEITLICHE EIGNUNG/HAFTUNG

Der Unterricht wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden wird ausgeschlossen. Jede/r Teilnehmer/in muss selber entscheiden, ob eine Teilnahme an meinen Fitnesskursen, mit ihrer/seiner körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Bitte fragen Sie ggf. vorab Ihren Arzt. Der/die Teilnehmer/in hat vor Kursbeginn die Kursleiterin über gesundheitliche Beeinträchtigung zu informieren.

IN DEN FITNESSKURSEN WIRD SELBSTVERANTWORTLICHKEIT UND NORMALE PSYCHISCHE UND PHYSISCHE BELASTBARKEIT VORAUSGESETZT.

IV. ANMELDUNG

Vor Kursbeginn (Quartalsbeginn siehe Punkt V/1.).

Mit deiner Anmeldung ist der Kursplatz verbindlich für dich reserviert. Bei Nicht-Teilnahme am Kurs, bist du selbst dafür verantwortlich, für Ersatz zu sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der volle Kursbetrag kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Ausnahme siehe Punkt V/4.)
Angemeldete Personen, die den Kursbetrag entrichtet haben, erhalten einen Trainingspass, der für ein Quartal(siehe Punkt V/1.) gültig ist. Die Trainingspässe sind in allen Einheiten verwendbar, die  innerhalb des laufenden Quartals angeboten werden (mehr Infos, siehe Punkt V/2.)

V. GÜLTIGKEIT VON TRAININGSPÄSSEN

  1. Quartalsweise Gültigkeit: Die von Strong & Balance angebotenen Trainingspässe sind quartalsweise gültig. Ein Quartal entspricht einem Zeitraum von drei Monaten.
    Erstes Quartal:          Oktober bis Dezember (schon ab 24.09.2024)
    Zweites Quartal:       Jänner bis März
    Drittes Quartal:          April bis Juni
    Viertes Quartal:         Juli bis September / Sommerpause

  2. Nutzung der Trainingspässe:
    Die Trainingspässe sind in allen Einheiten verwendbar, die  innerhalb des laufenden Quartals angeboten werden und hängt aber von der Anzahl der freien Plätze ab. Bitte informiere dich direkt bei der Trainerin.

  3. Ablauf und Nichtübertragbarkeit: Nach Ablauf des jeweiligen Quartals verliert der Trainingspass seine Gültigkeit. Eine Übertragung von nicht genutzten Trainingseinheiten auf das nächste Quartal oder auf eine andere Person ist nicht möglich.

  4. Rückerstattung und Kündigung: Eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Kaufpreises nach Ablauf des Quartals ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung des Trainingspasses ist nur in Ausnahmefällen (z.B. nachweisbare langfristige Krankheit) und nach individueller Vereinbarung möglich.

  5. Verantwortung des Teilnehmers: Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Trainingseinheiten innerhalb des jeweiligen Quartals zu nutzen.
    Nicht genutzte Trainingseinheiten verfallen nach Ablauf des Quartals ohne Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung.

  6. Feiertage und Ferien: An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien finden keine Gruppentrainings statt. Dies gilt für alle von
    Strong & Balance angebotenen Trainingseinheiten.

  7. Verlängerung der Gültigkeit: Eine Verlängerung der Gültigkeit der quartalsweisen Trainingspässe aufgrund von ausgefallenen Trainingseinheiten an Feiertagen oder in den Ferien ist ausgeschlossen. Die Verantwortung, die Trainingseinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraums zu nutzen, liegt beim Teilnehmer.

VI. AUSFALL DES TRAINERS

Der Trainer behält sich bei seiner Abwesenheit das Recht vor, einen Ersatztrainer zu organisieren oder das Training termingerecht zu verschieben.

VII. FITNESSKURSE

Die Trainerin behaltet sich Änderungen im Kursplan (Kurszeiten, Kursangebote) vor.

VIII. FOTOS & Videos

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Kursen/Veranstaltungen, Fotos oder Workout-Videos gemacht werden. Diese Fotos und Videos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf der Webseite und den Social Media Kanälen/WhatsApp, etc. veröffentlicht. Hierbei werden keine persönlichen personenbezogenen Daten bekannt gegeben, außer der/die Person ist damit einverstanden (z.B. Instagram, Facebook Namensmarkierungen).

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